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Mediation und Konfliktmanagement 

Das Gesetz (§ 1 ZivMediatG) definiert die Mediation so: 

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen.

In meiner Rolle als Mediatorin verpflichte ich mich dazu, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem sich alle Parteien wohl und verstanden fühlen. Mein Ziel ist es, den Dialog auch dann zu fördern und aufrechtzuerhalten, wenn die Gespräche emotional aufgeladen sind oder Spannungen entstehen. Ich werde die Mediation so leiten, dass alle Beteiligten effizient auf eine gemeinsame Lösung hinarbeiten können, indem ich bewährte Methoden und eine klare Struktur einsetze, die es den Parteien ermöglicht, ihre Differenzen zu überbrücken und eine Einigung zu erzielen.

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Wirtschaftsmediation

Die Wirtschaftsmediation ist ein effektives Konfliktlösungsverfahren, das sowohl in internen als auch externen Unternehmenskontexten angewendet wird, um Streitigkeiten auf eine konstruktive und kosteneffiziente Weise beizulegen.

 

Firmenintern fokussiert sich die Wirtschaftsmediation auf die Lösung von Konflikten innerhalb einer Organisation, wie z.B. zwischen Mitarbeitern, Teams oder Abteilungen. Ziel ist es, durch Verständigung und Kooperation ein Arbeitsumfeld zu fördern, das von gegenseitigem Respekt und einer positiven Unternehmenskultur geprägt ist. Gemeinsam Mediatoren arbeiten dabei mit den Beteiligten, um die zugrunde liegenden Ursachen des Konflikts zu verstehen und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

 

Firmenextern bezieht sich die Wirtschaftsmediation auf die Beilegung von Konflikten zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und externen Parteien, wie Kunden, Lieferanten oder Partnern. Die Wirtschaftsmediation ermöglicht es den Parteien, ihre Interessen offen zu legen, Missverständnisse auszuräumen und kreative Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.

Prinzipien der Mediation

1.

Allparteiligkeit

2.

Neutralität

3.

Vertraulichkeit / Verschwiegenheit

4.

Flexibilität

5.

Freiwilligkeit

6.

Eigenverantworlichkeit

7.

Gesprächsregeln

8.

Transparenz

Zusammen gehen wir folgenden Schritte:

1.

Eröffnung

Zu Beginn machen wir uns miteinander vertraut, während ich die Medianten über den Prozess und die Grundsätze der Mediation informiere. Wie unterzeichnen eine Mediationsvereinbarung, wo die wichtigen Aspekte wie die Vertraulichkeit aller Beteiligten, den zeitlichen Rahmen, grundlegende Kommunikationsregeln und die freiwillige Teilnahme festlegt.

2.

Themensammlung

In dieser Phase des Mediationsprozesses ermitteln und sammeln wir die Konfliktthemen. Jede Partei hat die Gelegenheit, ihre Perspektive zu teilen, wobei ich darauf achte, dass jede/jeder zu Wort kommt. Ich fasse zusammen, paraphrasiere und stelle Verständnisfragen, um die diskutierten Themen visuell an einer Tafel darzustellen.

3.

Hintergründe erforschen

Diese Phase gilt als Kernstück der Mediation. Wir erforschen die Werte, Gefühle, Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Medianten, die hinter dem Konflikt stehen. Erst wenn wir die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse verstehen, können wir nach Lösungen suchen, die diese berücksichtigen. Ich unterstütze hier die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

4.

Lösungsfindung 

In einem Brainstorming erarbeiten wir mögliche Lösungsideen, ohne Einschränkungen oder Bewertungen. Anschließend prüfen wir die Vorschläge auf ihre Machbarkeit und ob sie die Werte und Bedürfnisse aller Beteiligten erfüllt, besprechen welche Folgen die Realisierung haben könnte.  Zum Schluss werden die Lösung besprochen, die alle drei Kriterien erfüllen. 

5.

Vereinbarung

Sobald eine Einigung erzielt wurde, halten wir diese in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Die Inhalte werden von den Medianten selbst bestimmt. Diese Vereinbarung dient dann als Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zwischen den Parteien. Wenn gewünscht, vereinbaren wir eine weiteren Termin, um die Umsetzung im Alltag zu überprüfen. 

Ich bin eingetragene Mediatorin,
was bedeutet es für meine Klienten?

Um in die Liste der Mediatoren des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ oder auch Justizministerium genannt) aufgenommen zu werden, ist es erforderlich, eine spezifische Ausbildung und praktische Erfahrungen in der Mediation zu sammeln.

Die Durchführung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator führt zur Hemmung gesetzlicher Verjährungsfristen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Mediationsverfahrens. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Verjährungsfrist für die Durchsetzung eines Anspruchs angehalten wird. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass ein zusätzlicher Zeitraum für die Einreichung einer Klage gewährt wird, da die dreijährige Frist ab dem Zeitpunkt, an dem das Mediationsmandat unterzeichnet wird, nicht weiterläuft.

Dies bietet erhebliche Vorteile für alle beteiligten Parteien, da die bei einer Klageeinreichung vor Gericht anfallenden Gerichtskosten bei einer Mediation entfallen, wodurch der Druck in Bezug auf Zeit und finanzielle Mittel verringert wird.

Diese Regelung gilt auch für laufende Gerichtsverfahren, bei denen durch die Initiierung einer Mediation ein sogenanntes einfaches Ruhen des Verfahrens eintritt.

Anna Wirth 

Coaching | Training | Mediation

Meine Praxis:

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