Was ist Mediation?
Das Gesetz (§ 1 ZivMediatG) definiert die Mediation so:
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen.
In meiner Rolle als Mediatorin verpflichte ich mich dazu, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem sich alle Parteien wohl und verstanden fühlen. Mein Ziel ist es, den Dialog auch dann zu fördern und aufrechtzuerhalten, wenn die Gespräche emotional aufgeladen sind oder Spannungen entstehen. Ich werde die Mediation so leiten, dass alle Beteiligten effizient auf eine gemeinsame Lösung hinarbeiten können, indem ich bewährte Methoden und eine klare Struktur einsetze, die es den Parteien ermöglicht, ihre Differenzen zu überbrücken und eine Einigung zu erzielen.

In meiner Praxis als Mediatorin kann ich in verschiedenen Konfliktsituationen Unterstützung bieten, beispielsweise:
1. Familienmediation
Kennen Sie das auch: es ist ihr Verwandte, euch verbindet so vieles, doch gibt es ein Thema, wo ihr (vielleicht auch mehrere Jahre) einen Streit habt. Mediation ist ein perfekter Weg, eine offene und konstruktive Kommunikation zu fördern, um gemeinsame Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.
Diese Themen können mittels gelöst werden:
1.1. Kommunikation allgemein:
Verbesserung der Kommunikation zwischen Familienmitgliedern, um zukünftige Konflikte zu vermeiden oder besser zu managen.
1.2. Konflikte zwischen Generationen:
Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Großeltern und Enkelkindern.
1.3. Konflikte zwischen Geschwistern:
Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Brüdern und Schwestern, beispielsweise in Bezug auf familiäre Verantwortlichkeiten oder Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten (Auseinandersetzungen über die Aufteilung von Vermögen, Erbschaften und die Ausführung von Testamenten).
2. Trennungs- bzw. Scheidungsmediation
Trennung bzw. Scheidung ist ein Feld, mediation konzentriert sich auf die Beilegung von Konflikten, die im Rahmen einer Trennung oder Scheidung auftreten.
Die Hauptthemen der Trennungsmediation umfassen:
2.1. Finanzielle und Vermögensvereinbarungen:
Klärung von Fragen bezüglich Unterhalt (für Kinder und/oder den Partner), Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Schuldenregelung und sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Entscheidungen über die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums, einschließlich des Wohnsitzes, Fahrzeuge, Wertgegenstände und anderer Vermögenswerte.
2.2. Kommunikationsregeln:
Entwicklung von Richtlinien für die Kommunikation zwischen den getrennten Partnern;
2.3. Zukünftige Elternschaft, Sorgerecht und Kontaktregelungen:
Festlegung der Wohn- und Betreuungsarrangements für die Kinder, einschließlich der Aufteilung der Zeit, die die Kinder mit jedem Elternteil verbringen; Entscheidungsfindung in Bezug auf Erziehung, Gesundheitsfürsorge und Bildung etc.
Ich bin eingetragene Mediatorin,
was bedeutet es für meine Klienten?
Um in die Liste der Mediatoren des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ oder auch Justizministerium genannt) aufgenommen zu werden, ist es erforderlich, eine spezifische Ausbildung und praktische Erfahrungen in der Mediation zu sammeln.
Die Durchführung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator führt zur Hemmung gesetzlicher Verjährungsfristen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Mediationsverfahrens. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Verjährungsfrist für die Durchsetzung eines Anspruchs angehalten wird. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass ein zusätzlicher Zeitraum für die Einreichung einer Klage gewährt wird, da die dreijährige Frist ab dem Zeitpunkt, an dem das Mediationsmandat unterzeichnet wird, nicht weiterläuft.
Dies bietet erhebliche Vorteile für alle beteiligten Parteien, da die bei einer Klageeinreichung vor Gericht anfallenden Gerichtskosten bei einer Mediation entfallen, wodurch der Druck in Bezug auf Zeit und finanzielle Mittel verringert wird.
Diese Regelung gilt auch für laufende Gerichtsverfahren, bei denen durch die Initiierung einer Mediation ein sogenanntes einfaches Ruhen des Verfahrens eintritt.
Der Mediationsprozess umfasst folgende Schritte:
1.
Eröffnung
Ganz zu Beginn informiere ich meine Medianten über den Prozess und die Grundsätze der Mediation. Wir unterzeichnen eine Mediationsvereinbarung, wo die wichtigen Aspekte wie die Vertraulichkeit aller Beteiligten, den zeitlichen Rahmen, grundlegende Kommunikationsregeln und die freiwillige Teilnahme festlegt wird.
2.
Themensammlung
In dieser Phase ermitteln und sammeln wir die Konfliktthemen. Jede Partei hat die Gelegenheit, ihre Perspektive zu teilen, wobei ich darauf achte, dass jede/jeder zu Wort kommt. Ich fasse zusammen, paraphrasiere und stelle Verständnisfragen, um die diskutierten Themen visuell an einer Tafel darzustellen.
3.
Hintergründe erforschen
Diese Phase gilt als Kernstück der Mediation. Wir erforschen die Werte, Gefühle, Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Medianten, die hinter dem Konflikt stehen. Erst wenn wir die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse verstehen, können wir nach Lösungen suchen. Ich unterstütze hier die Kommunikation zwischen den Beteiligten.
4.
Lösungsfindung
In einem Brainstorming erarbeiten wir mögliche Lösungsideen, ohne Einschränkungen oder Bewertungen. Anschließend prüfen wir die Vorschläge auf ihre Machbarkeit und ob sie die Werte und Bedürfnisse aller Beteiligten erfüllt, besprechen welche Folgen die Realisierung haben könnte. Zum Schluss wird die Lösung besprochen, die alle drei Kriterien erfüllt.
5.
Vereinbarung
Sobald eine Einigung erzielt wurde, halten wir diese in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Die Inhalte werden von den Medianten selbst bestimmt. Diese Vereinbarung dient dann als Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zwischen den Parteien. Wenn gewünscht, vereinbaren wir eine weiteren Termin, um die Umsetzung im Alltag zu überprüfen.
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